Fahrschule Learn to Drive · Berlin

Unsere Leistungen.

Vom ersten Führerschein bis zur beruflichen Weiterbildung – entdecken Sie unser Ausbildungsangebot.

Führerscheinklassen

Informationen zu den bei uns angebotenen Fahrerlaubnisklassen.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, bis 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren beziehungsweise mit den geltenden Leistungsgrenzen bei Elektroantrieb. Dazu gehören bestimmte drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossene Klassen: keine.

Klasse A1

Krafträder bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg; außerdem bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossene Klasse: AM.

Klasse A2

Krafträder mit höchstens 35 kW und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre. Eingeschlossene Klassen: A1 und AM.

Klasse A

Unbeschränkte Klasse für Krafträder. Direkteinstieg üblicherweise ab 24 Jahren oder Aufstieg aus A2 unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge gelten besondere Altersgrenzen. Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM.

Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens acht Fahrgastplätze außer dem Fahrersitz; Anhänger innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Mindestalter: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre. Eingeschlossene Klassen: AM und L.

Klasse B96

Erweiterung der Klasse B für bestimmte Fahrzeugkombinationen aus Pkw und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis höchstens 4.250 kg. Vorbesitz Klasse B erforderlich.

Klasse B196

Schlüsselzahl 196 für bestimmte Krafträder der Klasse A1 im Inland. Voraussetzungen laut Bestandsseite: mindestens fünf Jahre Besitz von Klasse B, Mindestalter 25 Jahre und erfolgreiche Fahrerschulung (mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten).

Klasse B197

Klasse B mit praktischer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug und zusätzlicher vorgeschriebener Schaltkompetenz-Ausbildung. Die Bestandsseite nennt zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten auf Schaltwagen.

Klasse BE

Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Vorbesitz Klasse B erforderlich.

Klasse C1

Lastkraftwagen über 3.500 kg bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse (mit Anhänger bis 750 kg). Vorbesitz Klasse B notwendig. Mindestalter laut Bestandsseite: 18 Jahre.

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen auf Grundlage der Klassen C1 oder B innerhalb der gesetzlichen Grenzen bis 12.000 kg Gesamtmasse der Kombination. Vorbesitz Klasse C1 für C1E erforderlich.

Klasse C

Lastkraftwagen über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Vorbesitz Klasse B notwendig. Altersgrenzen und Ausnahmen richten sich nach der jeweiligen Ausbildung.

Klasse CE

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhängern über 750 kg. Vorbesitz Klasse C notwendig.

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